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   OVG Saarland, 10.06.2006 - 1 Q 80/05   

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OVG Saarland, 10.06.2006 - 1 Q 80/05 (https://dejure.org/2006,13464)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.06.2006 - 1 Q 80/05 (https://dejure.org/2006,13464)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Juni 2006 - 1 Q 80/05 (https://dejure.org/2006,13464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beihilfevorschriften des Saarlandes genügen nicht dem Gesetzesvorbehalt; höherer Eigenanteil bei eingeschränktem Leistungsangebot der gewählten Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung; Zweck von Beihilfen; Anwendung der Beihilfeverordnung trotz fehlender gesetzlicher Grundlage; Notwendigkeit einer übergangsweisen Fortgeltung bei Rechtsunsicherheit oder Vermeidung der ...

  • Judicialis

    BhVO § 15 Abs. 7; ; SBG § 98; ; SBG § 98 Satz 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gdp.de (Pressebericht)

    Brennpunkt Beihilfe

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2006 - 1 Q 80/05
    Entscheidet sich der Dienstherr für ein "Mischsystem" aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, so muss gewährleistet sein, dass dieser nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag vgl. BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 - 2 C 36/02 - BVerwGE 118, 277 = ZBR 2004, 49.

    Anders als in dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.7.2003 - 2 C 36/02 - zugrunde liegenden Fall a.a.O., zu generell nicht versicherbaren Aufwendungen in Krankheitsfällen im Sinne einer Kostendämpfungspauschale im Beihilfesystem erhält der Kläger nach der saarländischen Beihilfeverordnung im Zusammenhang mit der streitigen Behandlung eine Erstattung von 50 % der Aufwendungen.

  • OVG Saarland, 06.01.2006 - 1 Y 16/05

    Streitwertabschlag bei auf Zahlungsverpflichtung gerichteter Feststellungsklage

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2006 - 1 Q 80/05
    Auf diesen Betrag ist der Streitwert, ohne den sonst üblichen "Feststellungsrabatt" vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.2006 - 1 Y 16/05 -, juris, festzusetzen, da die Zahlbarmachung der Beihilfe danach lediglich noch eine Formsache wäre.
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2006 - 1 Q 80/05
    Zu dieser Auffassung gelangt der Senat aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Urteile vom 17.6.2004 - 2 0/02 -, BVerwGE 121, 103 = NVwZ 2005, 713, und vom 28.10.2004 - 2 C 34/03 -, NVwZ 2005, 710 = ZBR 2005, 169, mit der das Bundesverwaltungsgericht seine frühere Rechtsprechung aufgegeben hat.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2006 - 1 Q 80/05
    Die Beihilfevorschriften beruhen auf der Erwägung, dass den Beamten für Krankheitsfälle eine angemessene Selbstvorsorge durch den freiwilligen Abschluss einer Krankenversicherung zugemutet werden kann, dass es Versicherungsmöglichkeiten für alle in Betracht kommenden, nicht ganz ungewöhnlichen Krankheitsfälle zu regelmäßig zumutbaren Bedingungen gibt und dass deshalb die Beihilfe des Dienstherrn nur ergänzend den Teil der durch Krankheit verursachten Aufwendungen annähernd zu decken braucht, den eine den Beamten zumutbare Versicherung regelmäßig nicht deckt vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1980 - 6 C 19/79 - BVerwGE 60, 212 = ZBR 1980, 349.
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03

    Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2006 - 1 Q 80/05
    Zu dieser Auffassung gelangt der Senat aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Urteile vom 17.6.2004 - 2 0/02 -, BVerwGE 121, 103 = NVwZ 2005, 713, und vom 28.10.2004 - 2 C 34/03 -, NVwZ 2005, 710 = ZBR 2005, 169, mit der das Bundesverwaltungsgericht seine frühere Rechtsprechung aufgegeben hat.
  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2006 - 1 Q 80/05
    Das Bundesverfassungsgericht vgl. Beschluss vom 13.12.1988 - 2 BvL 1/84 -, BVerfGE 79, 245 (250/251) m.w.N., hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass untergesetzliche Normen - somit auch Rechtsverordnungen -, die auf einer unzulänglichen Ermächtigungsgrundlage beruhen oder für die gesetzliche Regelungen überhaupt fehlen, nicht schon deshalb als ohne weiteres nichtig und damit unanwendbar anzusehen seien.
  • VG Lüneburg, 24.11.2004 - 1 A 4/03

    Alimentationsprinzip; Ausnahmefall; Beamter; Beihilfe; Beihilfebemessungssatz;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.06.2006 - 1 Q 80/05
    Demgegenüber stellt die zusätzliche Belastung mit dem streitigen Betrag von EUR 1.364,47 - verteilt auf 12 Monate: monatlich EUR 113, 71 - keine unzumutbare, die amtsangemessene Lebensführung des Beamten beeinträchtigende Belastung dar vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 24.11.2004 - 1 A 4/03 -, juris, eine unzumutbare Belastung verneinend bei einer mtl.
  • VG Koblenz, 22.06.2007 - 6 K 67/07

    Kostendämpfungspauschale der Beihilfenverordnung ist nichtig

    Insoweit führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juni 2004 (- 2 C 50/02 - BVerwGE 121, 103 ff.; ebenso: Urteil vom 28.Oktober 2004 - 2 C 34/03 - NVwZ 2005, 710; vgl. auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 10. Juni 2006 -1 Q 80/05 - [...] zu der saarländischen Beihilfeverordnung, welche auf einer ähnlichen, wenn auch im Detail ausführlicheren Ermächtigungsgrundlage beruht) aus:.

    Da die Übertragung der Rechtssetzung auf die Exekutive durch § 90 LBG, wie oben dargelegt, nicht generell, sondern gerade bezogen auf die Kostendämpfungspauschale nicht ausreichend vom Gesetzgeber legitimiert wurde, kommt insoweit eine Fortgeltungsanordnung, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 17. Juni 2004 (a.a.O.) - auch im Interesse der Beihilfeberechtigten - angenommen wurde (vgl. ebenso für die saarländische Beihilfeverordnung Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 10.06.2006 -1 Q 80/05 - ...) nicht in Betracht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - 4 B 31.05

    Im Beihilferecht keine Ausnahme von der "Praxisgebühr" für diejenigen Beamten,

    Damit ist gewährleistet, dass die Leistungen im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Geburt nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 30.03 - ZBR 2005, 168, 169 m.w.N.; ferner OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. Juni 2006 - 1 Q 80/05 - Juris).
  • OVG Saarland, 23.08.2010 - 1 A 331/09

    Medizinprodukt; Arzneimittelbegriff; Beihilfefähigkeit

    zur vorläufigen Weitergeltung der BhVO in der bis zum 31.12.2008 geltenden und damit für den hier streitigen Beihilfefall maßgeblichen Fassung ausführlich Beschluss des Senats vom 10.7.2006 - 1 Q 80/05 -, Leitsätze in SKZ 2007, 36 (Nr. 7), unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteile vom 17.6.2004 - 2 0.02 -, BVerwGE 121, 103 = NVwZ 2005, 713 = ZBR 2005, 42, und vom 28.10.2004 - 2 C 34.03 -, NVwZ 2005, 710 = ZBR 2005, 169.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - 4 B 38.08

    Kürzung der Beihilfe um die "Praxisgebühr"

    Damit ist gewährleistet, dass die Leistungen im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Geburt nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 30.03 -, ZBR 2005, 168, 169 m.w.N.; ferner OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. Juni 2006 - 1 Q 80/05 -, juris Rn. 27 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 4 N 136.06

    "Praxisgebühr" für Beamte

    Damit ist gewährleistet, dass die Leistungen im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Geburt nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 30.03 - ZBR 2005, 168, 169 m.w.N.; ferner OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. Juni 2006 - 1 Q 80/05 - Juris).
  • OVG Saarland, 02.02.2022 - 1 A 215/20

    Anspruch auf eine weitere Beihilfe für zahntechnische Leistungen (Zahnersatz)

    [siehe etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.2008 - 2 C 2/07 -, juris Rn. 9, dort zur entsprechenden Anwendung der (damaligen) Regelungen über die Belastungsgrenzen gemäß § 12 Abs. 2 BhV (2% des jährlichen Einkommens bzw. 1% des jährlichen Einkommens für chronisch Kranke, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind); vgl. im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.6.2006 - 1 Q 80/05 -, juris Rn. 36, wonach eine Belastung mit rund 1.364 Euro bei einem monatlichen Auszahlungsbetrag von etwa 2.300 Euro zumutbar sei] Lediglich am Rande sei erwähnt, dass jedenfalls das in diesem Zusammenhang geäußerte Ansinnen des Beklagten, die Klägerin möge ihre "Fixkosten" reduzieren, indem sie etwa ihr Zeitungsabonnement kündige, oder im Rahmen ihrer Steuererklärung eine außergewöhnliche Belastung geltend mache, wenig zielführend erscheint, zumal die Klägerin als Ruhestandsbeamtin (Besoldungsgruppe A 12) eine amtsangemessene Alimentation beanspruchen kann und sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon der verfassungsrechtliche Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum (im Sozialrecht) nicht nur auf die bloße physische Existenz, sondern auch auf die Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erstreckt.
  • OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07

    Beihilfeanspruch eines Angehörigen nach dem Tod des Beamten

    Der Anspruch auf Beihilfe ist nicht vererblich (§ 1 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz BhVO) zur vorläufigen Weitergeltung der BhVO vgl. BVerwG, Urteile vom 17.6.2004 - 2 0.02 -, BVerwGE 121, 103 = NVwZ 2005, 713 = ZBR 2005, 42, und vom 28.10.2004 - 2 C 34.03 -, NVwZ 2005, 710 = ZBR 2005, 169; Beschluss des Senats vom 10.7.2006 - 1 Q 80/05 -, SKZ 2007, 37 Leitsatz 7.
  • VG Braunschweig, 14.09.2007 - 7 A 71/06

    Arzneimittel; Aufwendung; Ausschluss; Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit;

    Die dem Gesetzgeber eingeräumte Übergangszeit ist jedenfalls für - wie hier - im Jahre 2005 entstandene Aufwendungen eines Beihilfeberechtigten noch nicht abgelaufen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.09.2005 - 2 B 27/05 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 85; OVG Saarland, Beschl. vom 10.06.2006 - 1 Q 80/05 -, juris).
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